Beitragsordnung

(gemäß § 13 der Vereinssatzung)


1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.

3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:

Beitrags-Nr.                              Beitragsart                                           Beitragshöhe
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      1                                        Einzelbeitrag                                           45,00 EUR
                                                (Erwachsene über 18 Jahre)

      2                                        Familienbeitrag *)                                    70,00 EUR
                                                (Familien und Alleinstehende
                                                mit Kindern, in eheähnliche
                                                Gemeinschaft lebende Pers.
                                                einschl. sämtliche Kinder bis
                                                zum vollendeten 18. Lebensjahr)

     3                                         Jugendbeitrag                                          25,00 EUR
                                                (Jugendliche bis zum voll-
                                                endeten 18. Lebensjahr)

     4                                         Ermäßigter Beitrag                                   30,00 EUR
                                                (Schüler, Studenten, Azubis
                                                von 18 bis 27 Jahre auf besonderen
                                                schriftlichen Antrag)

     5                                         Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

*) Beim Familienbeitrag sind die in den Verein aufzunehmenden Familienmitglieder einzeln mit Geburtsdatum aufzuführen. In den Verein aufgenommen werden nur Personen, die in der Beitrittserklärung aufgeführt sind. Es erfolgt keine automatische Aufnahme (z.B. bei Geburt eines Kindes). Zugänge zum Familien-Beitrag müssen im Einzelfall nachgemeldet werden. Kinder scheiden mit dem 18. Geburtstag aus dem Familienbeitrag aus. Ab dem folgenden Kalenderjahr ist der Erwachsenenbeitrag fällig. Falls keine anderslautende Weisung des Mitglieds vorliegt, wird der Beitrag vom Konto des bisherigen Zahlers abgebucht.

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen einem Vorstandsmitglied schriftlich vorzulegen. Jeder Anschriftenwechsel oder Wechsel der Kontoverbindung ist sofort mitzuteilen.

5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

6. Der Einzug des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV bis spätestens 1. Juni jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, welche ihren Beitrag nicht durch das Abbuchungsverfahren einziehen lassen wollen, haben ihren Beitrag ohne besondere Aufforderung bis spätestens 1. März jeden Jahres auf folgende Bankverbindung IBAN: DE89 6409 1200 0480 1440 01  BIC: GENODES1MTZ  bei der Volksbank Ermstal-Alb eG zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung werden zur Deckung der Mehrkosten zusätzlich 5,-- EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt.

8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Neu eingetretene Mitglieder sollten unbedingt am Abbuchungsverfahren teilnehmen.

9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss gegenüber dem Vorstand bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.

10. Für zusätzliche Sportangebote (Kurse und andere Programme) können gesonderte Gebühren, welche im Einzelfall festgelegt werden, in Rechnung gestellt werden.

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

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